Persönliches Budget: Menschen mit Handicap managen sich selbst
Zum Jahreswechsel sollen Menschen mit Behinderungen ein sogenanntes „Persönliches Budget“ beantragen und damit verstärkt über ihre eigene Hilfsbedürftigkeit bestimmen können. Dies bestätigte die Bundesregierung auf Anfrage der FDP Fraktion im Deutschen Bundestag. Statt Dienst- oder Sachleistungen zu bekommen, können Menschen mit Behinderung ein Budget wählen, mit dem die Aufwendungen, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind, selbst bezahlt werden. Auf diese Weise regeln Menschen mit Handicap den „Einkauf“ von Teilhabeleistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt; sie werden Käufer, Kunden oder Arbeitgeber. Diese Wahlfreiheit soll zur Förderung der Selbstbestimmung behinderter Menschen beitragen. Das Budget ist für alle Arten von Behinderung denkbar. Etwa die Hälfte aller heute Beteiligten leidet unter psychischen Erkrankungen, ein Viertel hat geistige Behinderungen oder Lernschwächen, 19 Prozent haben körperliche Beeinträchtigungen. Nach einer Probephase besteht ab dem 1. Januar 2008 ein Rechtsanspruch auf das „Persönliche Budget“.