Antidiskriminierungsrecht: Ein Vergleich der 25 Mitgliedsstaaten
In vielen europäischen Ländern wurden die Antidiskriminierungsvorschriften in den letzten Jahren aufgrund der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien überprüft oder geändert. Wie diese Richtlinien in den 25 Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurden, ist in einzelnen Länderberichten beschrieben. Auf Basis dieser Länderberichte hat ein Netzwerk unabhängiger Sachverständiger der Europäischen Kommission eine vergleichende Analyse des Antidiskriminierungsrechts der Mitgliedsstaaten der EU herausgegeben. Einige Ergebnisse der Studie im Überblick: Die meisten Mitgliedstaaten haben alle Diskriminierungsgründe aus den beiden EU-Richtlinien in ihre nationalen Vorschriften übernommen. Obwohl es anfänglich einige Schwierigkeiten gab, ist das Merkmal der sexuellen Ausrichtung in den meisten nationalen Rechtsvorschriften aufgenommen. Darüber hinaus hat eine “bedeutende Anzahl“ von Ländern ihre nationale Gesetzgebung über die sechs vorgegebenen Diskriminierungsmerkmale (Alter, Geschlecht, Nationalität, Religion, Behinderung, sexuelle Ausrichtung) durch eine Formulierung, wie “oder wegen anderer Umstände“ ausgeweitet. Die Bestimmung der Richtlinien zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf über angemessene Vorkehrungen sei nur sehr bruchstückhaft umgesetzt worden. Während einige Staaten nur eine grundlegende Verpflichtung nennen, haben andere Staaten ausführliche Anleitungen über die praktische Umsetzung festgehalten. Deutschland hat die EU-Vorgaben bislang nocht nicht in ein nationales Antidiskriminierungsgesetz umgesetzt. ArbeitgeberInnen in Deutschland sollten sich auf die rechtlichen Änderungen rechtzeitig vorbereiten, um Kosten und Imageschäden durch mögliche Klagen zu vermeiden.