Datenerfassung als Mittel gegen ethnische Diskriminierung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte kürzlich eine Dokumentation des Fachgesprächs zum Thema „Datenerhebung zum Erweis ethnischer Diskriminierung“. Zu dieser Diskussion fanden sich Experten verschiedener Bereiche im Juni dieses Jahres ein, um sich mit den Chancen und Herausforderungen einer solchen Datenerfassung auseinanderzusetzen.
Aus dem Fachgespräch ging hervor, dass eine Datenerhebung speziell bei der Bekämpfung struktureller Diskriminierung hilfreich ist und insbesondere nicht offensichtliche, aber faktisch vorhandene Benachteiligung aufdecken kann. Zudem eignet sich der statistische Nachweis als rechtskräftiges Beweismittel vor Gericht. Nach Meinung der Teilnehmer machten diese Gründe „die Datenerhebung zu einem wichtigen Instrument der Antidiskriminierungspolitik“.
Nichtsdestotrotz birgt der Ansatz einige Schwierigkeiten. Dr. Kurt Salentin, Sozialforscher an der Universität Bielefeld, weist in diesem Zusammenhang auf die Komplexität der gesellschaftlichen Prozesse hin, die zu Ungleichheiten führten. So seien „Handlungen zwar beobachtbar, ihre Hintergründe aber nicht“. Zudem wiesen Teilnehmer der Veranstaltung darauf hin, dass die Erfassung und vor allem Veröffentlichung ethnischer Daten selbst teilweise diskriminierenden Charakter habe, z. B. bei der medialen Berichterstattung über Gewalttaten. Alexander Dix, Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin bezeichnet diese Art der Verwendung von ethischen Daten als „informationelle Gruppendiskriminierung“, da auf diese Weise Statistiken gegen die Betroffenen ausgelegt werden würden. Diversity-Praktiker suchen in Deutschland und Europa seit langem nach Wegen, die ethnisch-kulturelle Vielfalt ihrer Belegschaften und externer Stakeholder zu messen.