Studie: Diskriminierung bei Auswahl von BewerberInnen?

Eine Studie der Freien Universität Berlin, entstanden im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrstuhl Prof. Dr. Getraude Krell, untersuchte, ob bei Bewerbungen Personen aufgrund des Migrations-hintergrunds und des Geschlechts bei der Vorauswahl benachteiligt werden. In einem so genannten Correspondence Testing Verfahren wurden 140 fingierte Kurzbewerbungen an 35 Unternehmen verschickt.Dabei handelte es sich um Bewerbungsunterlagen fiktiver Bewerber und Bewerberinnen mit gleicher Qualifikation: Allesamt Diplomkaufleute mit Prädikatsexamen, mehreren absolvierten Praktika und den gewünschten Studienschwerpunkten. Unterschiede bestanden bei den Bewerbungsunterlagen lediglich darin, dass es sich um einen türkischen Mann, eine türkische Frau, einen deutschen Mann oder eine deutsche Frau handelte. Das Ergebnis: 28 Unternehmen erteilten den vier Stellensuchenden eine Absage. Die restlichen sieben Unternehmen reagierten auf die Bewerbungen sehr unterschiedlich: In der Stichprobe hat der deutsche Mann die besten Zugangs-chancen, gefolgt von der deutschen Frau. An dritter Stelle steht – mit deutlichem Abstand – der türkische Mann. Die türkische Frau hat nur Absagen erhalten – sie bildet das „Schlusslicht“. Die Autorinnen der Studie verweisen auf die sehr kleine Stichprobe, die der Studie somit eher einen explorativen Charakter verleiht – doch sind die Ergebnisse eindeutig. Bei einem Vergleich der Nationalitäten zeigt sich, dass die deutschen BewerberInnen bessere Chancen haben als die türkischen. Bei einem Vergleich der Frauen und Männer gleicher Nationalität wird deutlich, dass in beiden Gruppen die Frauen die schlechteren Chancen haben. Diese Benachteiligungen sind sowohl aus rechtlichen als auch ökonomischen Gründen „problematisch“, so die Autorinnen weiter. Zum einen ist die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Nationalität rechtlich untersagt, zum anderen werden wertvolle Potenziale aufgrund von Vorurteilen und Stereotypen auf dem Arbeitsmarkt ignoriert.