Studie des Bundes: AGG-Kosten geringer als angenommen
Genau zwei Jahre, nachdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist, zieht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine – für die Kritiker des Gesetzes – ernüchternde Bilanz: Demnach haben die Diskriminierungsverbote deutsche Unternehmen laut einer Studie nicht die von der Wirtschaft angeführten Milliardenbeträge gekostet. Die Untersuchung der Antidiskriminierungsstelle kommt zu dem Schluss, „dass nur etwa 26 Millionen Euro an direkten Kosten hochgerechnet werden können“. Die Studie ist eine Antwort auf ein Gutachten der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft aus dem Jahre 2007, das die Bürokratiekosten der Einführung des AGG auf 1,73 Mrd. Euro schätzt. Die wissenschaftliche Kommission der Antidiskriminierungsstelle kritisiert das methodische Vorgehen des Gutachten der Initiative und bemängelt, dass der Nutzen des Gesetzes nicht ermittelt wurde. Die zentrale Aussage des Gutachtens der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, der Wirtschaft entstünden durch das AGG Bürokratiekosten in Höhe von 1,73 Mrd. Euro, sei nunmehr obsolet, fasst die Antidiskriminierungsstelle zusammen. Wirtschaftsverbände erneuerten trotzdem ihre Kritik am Gleichbehandlungsgesetz. Es stünden jetzt Zahlen gegen Zahlen, sagte Hildegard Reppelmund, Rechtsexpertin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Fakt sei, dass die Firmen einen erhöhten Dokumentationsaufwand zu schultern hätten. Ein Sprecher des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) schätzte die Zahl von 26 Millionen Euro als „extrem niedrig“ ein.