Streit um Kopfbedeckungen geht weiter: Baskenmütze gilt als Kopftuch
Weil ihr das Kopftuch verboten worden war, hat eine muslimische Sozialpädagogin eine Baskenmütze getragen. Ein deutsches Gericht hat ihr nun auch diese Kopfbedeckung verboten und eine Abmahnung für rechtens erklärt. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht urteilte, dass eine Baskenmütze durchaus als Kopftuch getragen werden könne und deshalb unter das Kopftuchverbot für Lehrkräfte falle – wer vor einer Klasse stünde, sei zu einem neutralen Auftreten verpflichtet, um Kinder in ihrer Religionswahrnehmung nicht zu beeinflussen, erklärte der vorsitzende Richter. Prozessbeobachter zeigten sich von diesem Urteil überrascht, da die Baskenmütze nicht primär als religiöses Zeichen gilt. Sie erlangte im 19. Jahrhundert während der Karlistenkriege besondere Bedeutung, als sie zum Erkennungszeichen der navarresischen Bataillone gemacht wurde. Die zuständige NRW-Bildungsministerin Barbara Sommer zeigte sich unterdessen erleichtert über das Urteil: „Jegliche äußeren Bekundungen sind verboten, die geeignet sind, den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören“, erklärte Sommer gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
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