Gleichstellung von Schwulen und Lesben auf Landesebene

Die Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben erhält Einzug in immer mehr Berufszweige. Ein aktueller Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung soll nun auch eingetragenen Partnern im Beamtenrecht die gleichen Rechte auf Versorgung und Beihilfe einräumen, die Ehepartnern schon seit jeher zustehen. Schon zu Beginn des kommenden Jahres ist die Umsetzung des Vorschlags geplant. Eine Anhörung von Experten soll am 13. Januar 2010 stattfinden.
Der Landesvorsitzende der FDP Hessen, Jörg-Uwe Hahn, wertete den Entwurf der schwarz-gelben Regierungskoalition als Reaktion auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses habe die gesetzliche Gleichstellung bisher mit Verweis auf den besonderen Schutz der Ehe abgelehnt, sei aber zwischenzeitlich von diesem Standpunkt abgewichen.
Auf den Gesetzesentwurf der Regierung reagierte die Opposition gespalten. Andreas Jürgens (Grüne) begrüßte die Entscheidung mit den Worten „Die dunkle Zeit der Diskriminierung neigt sich dem Ende zu.“ Auf der anderen Seite bemängelten die Oppositionsparteien das Vorhaben der Landesregierung, die Standeskammern beim Angleichungsprozess nicht mit einzubeziehen, um deren „Satzungshoheit“ nicht zu gefährden. Außerdem müsse der Gesetzentwurf nach einhelliger Meinung von SPD, Grüne und Linke eine rückwirkende Gleichstellung beinhalten.
Auch wenn die kritisierten Punkte unberücksichtigt bleiben, kann der Vorschlag der hessischen Landesregierung als Erfolg für Gleichstellung und Vielfalt allgemein gewertet werden. Dass der konkrete Entschluss von einer konservativen Landesregierung vorgetragen wurde mag zudem darauf hinweisen, dass sich der Diversity-Gedanke in einer größeren politischen Breite etabliert.