Gerichtsentscheid: Ausgleichabgabe gilt für alle Unternehmen
Auch Firmen, die aus betrieblichen Gründen schwer behinderte Menschen nicht einstellen können, müssen die gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehindertenausgleichsabgabe zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am 3. Februar 2006. Eine Zeitarbeitsfirma in Ludwigshafen, die vor allem Schweißer vermittelt, wurde vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zur Zahlung einer jährlichen Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe in Höhe von 12.220 Euro aufgefordert, da sie nicht genügend Schwerbehinderte beschäftigt hatte. Die Firma klagte dagegen mit der Begründung, dass unter den von ihr als Beschäftigte gesuchten Schweißern Schwerbehinderte weder verfügbar noch einsetzbar seien. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Das OVG bestätigte nun diese Entscheidung.
Die Ausgleichsabgabe wird von ArbeitgeberInnen erhoben, die entgegen der gesetzlichen Verpflichtung schwer behinderte Menschen nicht in der vorgeschriebenen Zahl beschäftigten. Das OVG argumentierte, dass die Abgabe nicht nur einen Anreiz für die Erfüllung der Beschäftigungspflicht schaffe, sondern auch einen Belastungsausgleich zwischen den ArbeitgeberInnen bewirkt, die Schwerbehinderte einstellten und solchen, die dies unterließen. Die Gründe des Arbeitgebers, keine Schwerbehinderten zu beschäftigen, seien wegen der Ausgleichsfunktion der Abgabe unerheblich, so das oberste Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz weiter. Unternehmensberater Michael Stuber rät Unternehmen, gezielt nach alternativen Einsatzmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu suchen: „Oft lassen sich andere Tätigkeiten im Unternehmen finden, die Menschen mit einer körperlichen Einschränkung ausführen können, beispielsweise Aufgaben im Bürobereich. Gleichzeitig können Menschen mit geistigen Einschränkungen eine Vielzahl körperlicher Tätigkeiten verrichten“. Grundsätzlich gelte: Menschen mit Behinderungen, fähigkeitsorientiert und entsprechend ihrer Qualifikationen eingesetzt, sind genauso leistungsstark wie andere Beschäftigte, so Stuber weiter.