Gericht spricht diskriminierter Integrationslotsin eine Entschädigung zu

Das Arbeitsgericht Hamburg hat einer gebürtigen Türkin eine Entschädigungszahlung in Höhe von drei Monatsgehältern zugesprochen. Yesim Fadia wollte als Integrationslotsin beim Diakonischen Werk arbeiten, der Einrichtung bei der Religionsverständigung helfen – doch die Hamburger Diakonie lehnte die Muslimin ab. Als Fadia durchblicken ließ, dass Sie nur aus Interesse an der Arbeitsstelle bereit dazu wäre, der evangelischen Kirche beizutreten, war die Bewerbung gelaufen. Gegenüber Spiegel Online empärte sich Fadia: „Wir helfen den armen Ausländern, aber mitmachen dürfen sie nicht.“ Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck sagte dazu, dass das Diskriminierungsprivileg nur gelten solle, wo es sachlich gerechtfertigt ist. Es müsse stets geprüft werden, „ob im Einzelfall bei der Art von Tätigkeit, um die es geht, eine bestimmte Religionszugehörigkeit wirklich zur Anforderung gehört.“ In der Urteilsbegründung heißt es nun, die umfassende Fremdfinanzierung des so genannten Projektes „Integrationslotse“ spreche gegen die christliche Prägung der in Frage stehenden Stelle. Die Diakonie hat unterdessen eine Revision des Urteils angekündigt: Landespastorin Annegrethe Stoltenberg ist weiterhin davon überzeugt, dass die Kirche weiterhin – auch nach Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) – eine Kirchenzugehörigkeit von MitarbeiterInnen fordern darf.