Flugverkehr: Rechte von Passagieren mit Behinderung gestärkt

Die Verkehrsminister der EU beschlossen auf ihrem Treffen in Luxemburg am 9. Juni eine Rege-lung, die es Flugunternehmen verbietet, Passagiere wegen einer Behinderung abzulehnen. Die EU verteidigt damit die Rechte von behinderten Passagieren besonders gegenüber Billigfliegern. Die Verordnung sieht vor, dass Fluggesellschaften die Beförderung von körperlich und geistig Behinder-ten, Älteren, Blinden oder Tauben nicht wegen deren eingeschränkter Mobilität verweigern dürfen. Zugleich muss ihnen etwa beim Transport vom Abfertigungsschalter zum Flugzeug, beim Verlassen des Flugzeugs mit Hilfe von Lifts oder Rollstühlen oder dem Transport zu Anschlussflügen unent-geltlich geholfen werden, wenn dies 48 Stunden zuvor angemeldet wurde. Sollte ein Luftfahrtunter-nehmen nicht in der Lage sein, einen Menschen mit Behinderung zu befördern – etwa weil das An-bord-Nehmen aufgrund der Größe eines Flugzeugs oder seiner Türen physisch unmöglich ist – müs-sen dem Betroffenen Alternativen angeboten oder der Flugpreis erstattet werden. Bislang gab es keine bindende Regelung, die Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen bei Flugreisen schützte. Einige Fluglinien hatten gar Quotensysteme, die festlegten, wie viele Menschen mit Behin-derungen pro Flug maximal transportiert werden dürfen – unabhängig von der Form der Behinde-rung. Die neue Regelung für Fluggäste mit Behinderung wird ab Sommer kommenden Jahres ange-wendet. Der Entwurf einer entsprechenden Verordnung war von der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr eingebracht worden.