Einträgliche Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht
Im Juli 2010 beschlossen zwei weitere Bundesländer – Schleswig-Holstein und Bayern – die Gleichstellung von homosexuellen Beamten mit ihren heterosexuellen KollegInnen. Die neuen Gesetze sehen vor, dass eingetragene Lebenspartner im Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie im Abgeordnetengesetz in den Bereichen Familienzuschlag und Hinterbliebenenpension wie Ehepartner behandelt werden. Gleichwohl fehlt die Rückwirkung zum 2. Dezember 2003, obwohl diese durch die Rechtslage – mit Blick auf die entsprechende Antidiskriminierungsrichtlinie der EU – angezeigt wäre. Die Versorgungswerke der freien Berufe in Schleswig-Holstein und Bayern entscheiden dagegen autonom, ob sie vergleichbare Regelungen für ihre verpartnerten Mitglieder einführen. In Nordrhein-Westfalen hat sich die angehende Minderheitsregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen darauf geeinigt, “die vollständige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Landesrecht […] unverzüglich” umzusetzen. In diesem Bundesland findet sich mit der Zahnärzteversorgung Westfalen-Lippe das Beispiel eines Versorgungswerks der freien Berufe, das die Gleichstellung bereits im letzten Jahr umgesetzt hat.
Das mühevolle Stückwerk, mit dem sich die Bundesrepublik noch für längere Zeit beschäftigen wird, stellt das Resultat der frühzeitig eingeführten „Homo-Ehe light“ dar. Diese musste gemäß Bundesverfassungsgericht einen deutlichen Abstand zur heterosexuellen Ehe einhalten. Ein Abstand, der nach und nach von der Realität überholt wird. Inzwischen führten Länder, die aus deutscher Sicht häufig als besonders konservativ angesehen werden, die vollständig gleichberechtigte Ehe für gleichgeschlechtliche Partner – inklusive Adoptionsrecht – ein: Spanien und jüngst auch Portugal.