Stillen am Arbeitsplatz? Junge Mütter genießen besonderen Schutz
Deutschland soll familienfreundlicher werden. Doch was passiert, wenn sich berufstätige Frauen für Nachwuchs entscheiden und trotzdem weiterarbeiten wollen? Dürfen sie ihr Baby mit auf die Arbeit nehmen, es am Schreibtisch stillen? In Deutschland ist die besondere Schutzbedürftigkeit der stillenden Mutter am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt. Als Grundsatz gilt: Die Berufstätigkeit der Mutter darf kein Hindernis für das Stillen sein, denn das Stillen ist für das Baby überlebensnotwendig. Deshalb haben Mütter nach dem Mutterschutzgesetz das Recht, mindestens zweimal täglich eine halbe oder einmal täglich eine ganze Stunde Stillzeit zu nehmen. Die Stillzeiten können Sie fest in Ihren Arbeitsplan einbauen oder flexibel halten – die Stillzeit gehört nicht zur sonstigen Mittagspause und gilt als zusätzliche Ruhezeit.
Das Bundesfamilienministerium unterstreicht in einer Pressemitteilung, dass es im Sinne einer erfolgreichen „Work/Life-Balance“ unvermeidlich ist, dass sich die Mutter und ihr/e Arbeitgeber/in rechtzeitig absprechen. Auch mit anderen KollegInnen sollte offen über den Umgang mit dem Nachwuchs gesprochen werden – vor allem, wenn keine betriebseigene Kinderbetreuung vorhanden ist. Wichtig ist auch, dass passende und saubere Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Das Mutterschutzgesetz regelt außerdem, welche Arbeiten junge Mütter nicht ausführen dürfen. Generell untersagt ist zum Beispiel schwere körperliche Arbeit und Arbeit, bei der die Stillende schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt ist.