Barrierefreier Tourismus als Wirtschaftsfaktor entdeckt
Das Reisen für Menschen mit Behinderungen soll künftig einfacher werden. Während der Internationalen Tourismusbörse ITB 2005 unterzeichneten die Interessenverbände behinderter Menschen in Deutschland gemeinsam mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und dem Hotelverband Deutschland eine Vereinbarung zum barrierefreien Tourismus. Es ist die erste bundesweite Zielvereinbarung seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Jahr 2002, das die Verbesserung des Lebensumfeldes von Menschen mit Mobilitäts- und Aktivitätseinschränkungen vorsieht.
Um Gäste mit Behinderungen über barrierefreie Reiseangebote in Deutschland verlässlicher zu informieren, soll die Erfassung, Bewertung und Darstellung entsprechender Offerten in den Betrieben standardisiert werden. Anhand von detaillierten Checklisten können Hoteliers und Gastronomen die vorhandenen Möglichkeiten im eigenen Betrieb überprüfen. Die barrierefreien Angebote sollen erstmals im „Deutschen Hotelführer 2006“ sowie im IHA-Hotelführer „Hotels Deutschland 2006“ gekennzeichnet werden. Ferner sollen die neuen Kriterien ab Sommer 2005 auch Eingang in die Deutsche Hotelklassifizierung finden.
Gäste mit Behinderungen stellen einen bislang unterschätzten Markt dar: Viele Menschen mit Mobilitäts- und Aktivitätseinschränkungen würden gern mehr reisen, wenn es eine größere Akzeptanz und bessere Voraussetzungen für ihre Bedürfnisse gäbe. Das Thema Barrierefreiheit wird weiter an Bedeutung gewinnen, da der Anteil der Menschen mit einer Mobilitäts- oder Aktivitätseinschränkung angesichts der demographischen Entwicklung steigen wird. In 20 Jahren wird jeder dritte Bürger in Deutschland über 60 Jahre alt sein.