Europa weitet Erziehungsurlaubs aus
Am 15. und 16. November fand in Brüssel der vierte Equality Summit statt. Zehn Jahre nach der Verabschiedung der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrichtlinien zogen die Teilnehmer Bilanz über die Entwicklung von Chancengleichheit, dieses Jahr mit dem Schwerpunkt „Beschäftigung“. Zur Verbreitung von Antidiskriminierung und Diversity eingeführte Maßnahmen wurden dabei ebenso diskutiert wie weiterführende Ansätze. Die Teilnehmer arbeiteten in vier Workshops sowohl über den Beitrag und die Rolle von Sozialpartnern und öffentlichen Arbeitgebern in Gleichberechtigungs- und Diversity Programmen, als auch darüber, wie Vielfalt in Unternehmen willkommen geheißen werden kann und wie auf Diskriminierungsvorfälle in einem Unternehmen reagiert werden sollte. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch verschiedene Vorträge und Podiumsdiskussionen.
Bereits kurz vor dem Equality Summit stimmten die Mitglieder des Europäischen Parlaments dafür, den Mindest-Mutterschaftsurlaubs von 14 auf 20 Wochen auszuweiten und Vätern die Möglichkeit zu geben, das Unternehmen für zwei Wochen unter voller Bezahlung verlassen zu können. Somit geht das Parlament über den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission von 18 Wochen hinaus, bleibt jedoch unter der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 24 Wochen.
Die Vorschläge müssen nun den einzelnen Regierungen vorgelegt werden. Für einige der Mitgliedstaaten würden die Änderungen drastische Auswirkungen haben. So sieht der Antrag des Europäischen Parlaments vor, dass Mütter während ihrer 20-wöchigen Abwesendheit ihr volles Gehalt beziehen – in einigen Staaten wird bislang nur ein Anteil davon übernommen. Darüber hinaus sollen Kündigungen von schwangeren Mitarbeiterinnen vom Beginn der Schwangerschaft bis mindestens sechs Monaten nach dem Mutterschaftsurlaub verboten werden. Auch bekommen Frauen das Recht, nach ihrem Mutterschaftsurlaub in ihre vorherige oder eine vergleichbare Position zurückzukehren, in der sie das gleiche Gehalt beziehen, der gleichen Berufsgruppe angehören und eine Funktion inne halten, die derjenigen vor dem Mutterschaftsurlaub entspricht. Eine weitere Entscheidung der Parlaments besteht darin, dass die Beschäftigten in den zehn Wochen vor der Entbindung und während der Stillzeit keine Nachtschichten oder Überstunden absolvieren dürfen.
Für Deutschland bedeutet die Umsetzung dieser Regelungen eine Erhöhung des Mutterschaftsurlaubs um sechs Wochen und eine Verlängerung des Kündigungsschutzes nach Ende des Mutterschutzes um vier Monate.