Bundeskabinett beschließt ersten Gleichstellungsbericht
Als „Meilenstein“ bezeichnete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Hermann Kues den Beschluss des ersten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung. Wohl zu recht, denn mit diesem Bericht hat die Regierung erstmals ein Instrument geschaffen, um sämtliche Lebensbereiche von Männern und Frauen auf Chancengleichheit zu überprüfen und die Ergebnisse darzustellen. Auf über 300 Seiten werden männliche und weibliche Lebensläufe verglichen, Rollenbilder und Stereotype untersucht, rechtliche Grundlagen und Bildungschancen hinterfragt sowie die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgiebig geprüft. Der große Umfang des Berichtes ermöglicht es der Regierung anhand der verschiedenen Lebenslaufetappen Handlungsbedarfe zu identifizieren und ihre Gleichstellungspolitik gezielt darauf auszurichten. So kommt die Sachverständigenkommission beispielsweise zu dem Ergebnis, dass „das Ehegattensplitting, die abgeleiteten Sozialversicherungen sowie die Minijobs starke Anreize für verheiratete Frauen setzen, nicht oder nur in geringfügiger Beschäftigung tätig zu sein.“ Zudem bestätigte sie die Tatsache, dass typische Frauenberufe sowohl schlechter bezahlt sind als auch weniger Aufstiegschancen bieten und dass das durch Stereotype geprägte Frauenbild den Berufseinstieg und die Karrieremöglichkeiten von Frauen deutlich negativ beeinflusst. Ein weiterer Grund für die berufliche Benachteiligung von Frauen liegt laut dem Bericht in der unzureichenden Möglichkeit der Kinderbetreuung sowie festgefahrenen Arbeitszeitstrukturen; beides Faktoren, die nicht nur die Bundesregierung betreffen, sondern vor allem Handlungsbedarf bei den Unternehmen aufdecken. Dies macht deutlich, dass der Gleichstellungsbericht auch für Unternehmen als Hilfestellung verwendet werden kann: Ein besseres Verständnis über Geschlechterstereotype und Ungleichgewichte bei den Herausforderungen des Arbeitsalltags können dazu führen, dass Unternehmen ihre Prozesse in dieser Hinsicht evaluieren und gegebenenfalls anpassen. Der vollständige Bericht kann unter folgendem Link herunterladen werden http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/Erster-Gleichstellungsbericht-Gutachten,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf