Mit einer Aktionswoche gegen Altersdiskriminierung
Der Begriff vom „alten Eisen“ ist in der deutschen Sprache zum geflügelten Wort geworden. Ob dieses Eisen jedoch als Altmetall auf den Schrottplatz gehört oder als wertvoller und seltener Rohstoff produktiv genutzt werden kann, ist oft unklar. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzte in diesem Jahr mit ihrer Aktionswoche ein Zeichen – mit einem klaren Motto: „Im besten Alter. Immer.“ ist der Titel des aktuellen Themenjahres, zu dem die Antidiskriminierungsbehörde eine ganze Woche gestaltet hat – zusammen mit Schulen, Seniorenzentren, Nichtregierungsorganisationen und Kultureinrichtungen haben in unterschiedlichen Bundesländern Aktionen stattgefunden, die den Dialog zwischen den Generationen anregen sollten.
Und dieser Dialog gestaltete sich vielfältig – in München kochten beispielsweise Kinder für Ältere. Die Schauspielerin Uschi Glas und die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes Christine Lüders halfen beim Tischdecken. Die Lindenstraßen-Schauspielerin Liz Baffoe sprach mit Carolina Brauckmann, Landeskoordinatorin für lesbische Seniorenarbeit in NRW, zum Thema „Anders leben. Anders altern.“ In Mainz sollte die Kino-Reihe „FILMREIF“ Menschen in den besten Jahren schöne Filmerlebnisse vermitteln und die Möglichkeit bieten, soziale Kontakte zu erhalten, vertiefen und neu zu knüpfen. Die Aktivitäten wurden unterstützt durch das Programm der EU für Beschäftigung und Soziale Solidarität – PROGRESS (2007-2013).
Mit der Aktionswoche begleitete die Antidiskriminierungsstelle auch den europaweiten Tag der Solidarität zwischen den Generationen, der am 29. April stattfand. Das Thema hatte gegen Ende des vergangenen Monats auch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs besondere Aufmerksamkeit erfahren – der frühere medizinische Direktor der städtischen Kliniken in Köln hatte geklagt, weil sein Arbeitsvertrag unter Hinweis auf sein fortgeschrittenes Alter nicht verlängert wurde. Der leitende Mediziner gewann – und schuf einen Präzedenzfall: Noch nie zuvor hatte der Bundesgerichtshof über die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Falle eines Geschäftsführers entschieden.