Wie würde das Antidiskriminierungsgesetz die Praxis von Stellenausschreibungen verändern?

„Natürlich wollen Menschen und Organisationen bei der Personalbeschaffung fair und neutral vorgehen. Tatsächlich aber schleichen sich sach- und fachfremde Filter ein. Das zeigt sich in tendenziösen Formulierungen und in Selektionsmethoden, die die Vorstellungen von Idealbesetzungen spiegeln: Bevorzugt werden insbesondere Männer oder Frauen oder Deutsche oder Jüngere. Die Wahl fällt deshalb nicht immer auf den besten Bewerber. Dies wird sich durch das Antidiskriminierungsgesetz verbessern. Personalfachleute und Führungskräfte werden sich in alltäglichen Abläufen kritisch hinterfragen und erkennen, dass es Verbesserungsmöglichkeiten gibt, beispielsweise bei der leistungs- und potenzialorientierten Auswahl und Entwicklung von Mitarbeitern. Durch das Antidiskriminierungsgesetz werden Anforderungen und Fähigkeiten klarer erkannt und Mitarbeiter effektiver und produktiver eingesetzt, was im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern liegen dürfte.“

 

Der vollständige Artikel „Wie würde das Antidiskriminierungsgesetz die Praxis von Stellenausschreibungen verändern?“ ist in der Zeitschrift  „Mitbestimmung“ 9/2005 erschienen.