Sammelklage wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung eingereicht

Eine Gruppe von sechs weiblichen Führungskräften reichte am 10. Januar 2006 eine Sammelklage wegen „sexueller“ Diskriminierung gegen die deutsche Anlagenbank „Dresdner Kleinwort Wasser-stein“ (DrKW) ein. Die Klage zielt auf 1,4 Milliarden US-Dollar Schadensersatz für eine Gruppe von mindestens 500 Mitarbeiterinnen und wurde im Southern District von New York angestrengt. Die Muttergesellschaft der DrKW ist die Dresdner Bank, die zum Allianzkonzern gehört. Gemäss der 70 Seiten umfassenden Klage sehen sich Frauen bei DrKW in ihrem beruflichen Aufstieg, bei der Vergütung und hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gegenüber ihren männlichen Kollegen be-nachteiligt. Des Weiteren werden das Fehlen von Frauen auf der Führungsebene belegt und ver-schiedene Arten von diskriminierendem und rachsüchtigem Verhalten beschrieben. Die Anklage enthält u.a. Berichte über den Ausschluss von Frauen bei Kunden-Meetings in Strip-Clubs, abschät-zige Bemerkungen bezüglich des Mutterschaftsurlaubs und andere sexuelle Anspielungen, die routi-nemäßig am Arbeitsplatz gemacht würden. Die Klage macht Ansprüche gegen eine Anzahl von Führungskräften bei DrKW geltend, die sich unmittelbar an dem diskriminierenden Verhalten betei-ligten. Kate Webber, beratende Anwältin der Frauengruppe, kommentiert: „Ich als Frau war beson-ders schockiert über die eklatante Diskriminierung bei DrKW und fühlte mich persönlich bewegt von dem Kampf der Klägerinnen, in einem Unternehmen vorwärts zu kommen, das dies mit allen Mitteln zu verhindern sucht. Diese Klage liefert einen Beitrag für die Frauensache, indem sie gegen die ‚gläserne Decke‘ Stellung bezieht.“ Schon vor einigen Jahren hatte es eine Klage gegen die Dresdner Bank in New York gegeben, damals wegen der Entlassung eines Mitarbeiters, die angeb-lich auf dessen Homosexualität basierte; der Fall war über eine Schlichtung beigelegt worden.