Muslima mit Kopftuch sucht Arbeit

Eine schwarze Kopfbedeckung ist der Stoff, aus dem in Deutschland Konflikte entstehen können – wie zuletzt in Baden-Württemberg, wo eine deutsche Lehrerin afghanischer Abstammung während der Lehrerausbildung die offizielle Erlaubnis bekam, im Unterricht ihr Kopftuch zu tragen. Der da-malige baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel wollte damit sichern, dass sie ihre Ausbildung beenden könne. „Mich interessiert nicht, was eine Person auf dem Kopf hat, sondern was sie darin hat“, formulierte Teufel damals markant. Kultusministerin Annette Schavan lehnte sei-nerzeit die Bewerbung der Lehrerin nach dem Ende der Ausbildung jedoch ab – das Kopftuch sei ein religiöses Symbol, der Staat und damit auch seine Beamten müssen jedoch weltanschaulich neut-ral bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. In seiner Entscheidung vom 24. September 2003 be-tonte es, dass ein Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine gesetzliche Grundlage habe. Eine solche Regelung müsse erst durch Landesge-setze geschaffen werden. Die kamen dann auch umgehend, seither dürfen in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, dem Saarland, Niedersachsen, Thüringen, Hessen und Nordrhein-Westfalen Lehre-rinnen im Schuldienst inzwischen kein Kopftuch mehr tragen.Dabei gehört der so genannte Tschador (persisch) oder Hidschab bzw. Hijab (arabisch) zum Teil der islamischen Glaubenspraxis. Die Begründung für das Tragen eines Kopftuchs ergibt sich aus dem Koran, Sure 24:31, der Frauen dazu aufruft, ihre Reize – soweit sie nicht normalerweise sichtbar sind – vor Männern, die nicht mit ihnen verwandt oder verheiratet sind, zu verbergen.
Immer wieder kommt es jedoch in Deutschland wegen eines Kopftuchs zum Streit. Wie 2002 in Er-furt, als eine muslimische Mitarbeiterin mit Kopftuch entlassen wurde, da ihr Arbeitgeber negative Reaktionen der KundInnen und Umsatzeinbußen befürchtete. Das Arbeitsgericht entschied damals: Der Arbeitgeber habe zwar das Recht, in seinem Betrieb eine Kleiderordnung einzuführen, das Un-ternehmen müsse dabei aber Auswirkungen auf Grundrechte berücksichtigen. Zur grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit gehöre auch das Tragen eines Kopftuches. Es sei außerdem nicht er-kennbar, dass das Kopftuch zwangsläufig zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führe. Manche Muslima gehen inzwischen bei der Arbeitssuche soweit, dass Sie das Tragen ihres Kopftu-ches extra im Stellengesuch vermerken. Die neuste Zuspitzung des Themas erfolgte durch den Auf-ruf der Grünen-Bundestagsabgeordneten Ekin Deligöz, die von Muslimas in Deutschland verlangte, das Kopftuch grundsätzlich abzulegen. Damit stieß sie auf heftige Reaktionen bei streng islamischen Menschen und erntete auch Kritik von Frauen, die das Kopftuch freiwillig tragen.
Diversity-Experten wie der Autor und Berater Michael Stuber empfehlen, das Thema „Kopftuch“ wechselseitig anzugehen: „Auf der einen Seite müssen Moslems verstehen, dass ein Kopftuchzwang westlichen Werteordnungen entgegenstehen. Für Unbeteiligte ist nicht zu erkennen, ob die Kopfbe-deckung freiwillig getragen wird“, erläutert Stuber. Das freiwillige Tragen müsse erlaubt sein, wie das Tragen eines Kreuzes oder der Kippa, so der Experte weiter. „Generelle Kopftuchverbote können leicht mit Rassismus in Verbindung gebracht werden“, warnt Stuber. Eine beidseitige Annäherung bestünde in dem flexiblen Tragen bzw. Nichttragen, so dass ein Austausch über Motivation und Be-deutung entstehe. Dass Unwissen und Skepsis den Umgang mit dem sogenannten „Kopftuch-Problem“ prägen, fand auch die Berliner Zeitung heraus fand. Bei einer Umfrage zum Thema „Be-werbung mit Kopftuch“ in Berliner Unternehmen stieß die Zeitung auf völlig unvorbereitete Perso-naler. Man habe sich mit dieser Frage noch nie beschäftigt, es hätten sich ohnehin noch nie Frauen mit Kopftüchern beworben. Bleibt zu hinterfragen, weshalb …