Down-Syndrom: Lebenshilfe fordert verpflichtende Information betroffener Eltern

Scharfe Kritik an der Abtreibungspraxis in Deutschland im Falle der Behinderung eines ungebore-nen Kindes übt die „Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung“. Am Welt-Down-Syndrom-Tag (21. März) beklagte sich der Vorsitzende Robert Antretter, dass auf die vorgeburtliche Diagnose des Down Syndroms fast immer ein Schwangerschaftsabbruch folge. Das Gesetz erlaube in diesem Fall sogar die Tötung lebensfähiger Föten. Die Eltern seien nicht einmal verpflichtet, sich über die Entwicklungschancen ihres Kindes beraten zu lassen, kritisiert Antretter. Er fordert daher umfassende Beratung für Eltern, die vor eine solch schwierige Entscheidung über Leben und Tod gestellt werden: “Viele Eltern berichten immer wieder davon, dass sie nach einer ersten Zeit der Niedergeschlagenheit und des Haderns ihr behindertes Kind als Bereicherung und ihr Leben als glücklich empfänden“, so Antretter. Weltweit wird jedes 800. Kind mit dem Down-Syndrom geboren, früher diskriminierend „Mongolismus“ genannt. Beim Down-Syndrom ist das 21. Chromosom dreimal statt zweimal vorhanden, daher auch die ebenso gebräuchliche Bezeichnung Trisomie 21.