Diversity & Anti-Diskriminierung in der betrieblichen Praxis

Am 16.12.2004 wurde von den Regierungskoalitionen der Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt.
Neben arbeitsrechtlichen Regelungen und der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht der
Gesetzentwurf auch differenzierte Diskriminierungsverbote im Rechtsverkehr zwischen Privatleuten vor. Die
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck erklärt dazu: „Das
Antidiskriminierungsgesetz ist ein wichtiger Baustein für eine Kultur der Gleichbehandlung, die eine entscheidende
Voraussetzung für Integration darstellt. (…) Es ist mit dem Entwurf geglückt, ein effektives Instrumentarium gegen
Diskriminierungen im Alltagsleben zu schaffen.“ Die Kölner ungleich besser Diversity Counsulting, die sich seit fast acht Jahren auf den Management-Ansatz „Diversity“ spezialisiert hat, analysierte in ihrer jüngsten Studie (EDS2), an der 68 internationale Unternehmen teilnahmen, unter anderem Aktivitäten, mittels derer sich Firmen auf die neue Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung vorbereiten. Die Studie EDS2 zeigt, dass die 13 deutschen Teilnehmer im internationalen Vergleich ein niedrigeres Aktivitätsniveau aufweisen insoweit eine Vorbereitung auf die Auswirkungen des ADG betroffen sind. Während die 55 befragten internationalen Unternehmen 60 % aller möglichen Aktivitäten zur Vorbereitung auf die EU Richtlinien bereits umsetzen, tun dies nur 31 % der Befragten aus Deutschland. Diese haben weitere 29 % aller Aktivitäten geplant, während international nur 22 weitere Prozent geplant sind. Am weitesten verbreitet sind interne Richtlinien gegen Diskriminierung oder Belästigung. 72 % der internationalen Teilnehmern hat eine oder mehrere dieser Regelungen bereits implementiert, weitere 15 % planen dies. Nur 41 % der deutschen Teilnehmer verfügt über eine oder mehrere Richtlinien, 18 % plant sie. Laut ungleich besser spiegeln „Policies“ den Ansatz der Politik wider, zunächst durch verbindliche Vorschriften klare Grundlagen zu schaffen. Sowohl im Vergleich mit Europa als auch mit der Wirtschaft, „zieht die Bundesregierung mit dem ADG in dieser Hinsicht nach“. Auch Auditierungs- und Präventionsmaßnahmen sind international bereits weit verbreitet (56 %) bzw. geplant (24 %). Wiederum sind deutsche Unternehmen weniger gut vorbereitet (29 % sind bereits aktiv, 40 % in Planungen). Da Arbeitgeber im Streitfall nachweisen müssen, dass ihre Prozesse diskriminierungsfrei sind, erscheinen diese Auditierungen notwendig. Entsprechendes gilt für Sensibilisierung, Information und Aufklärung im Bereich der Unternehmens oder Organisationskultur mit Blick auf mögliche Belästigung. Alle Regelungen betreffen private und öffentliche Arbeitgeber gleichermaßen und umfassen die Diversity-Dimensionen Alter, Behinderung, Geschlecht, Ethnie, Religion und sexuelle Orientierung.